Konzept zur Leistungsbewertung

Der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag ist für die Schule in NRW vorrangig und gesetzlich im Schulgesetz verankert. Darin enthalten ist der gesellschaftliche Auftrag der Schule, Leistungen zu bewerten und Abschlüsse zu vergeben, die weitere Zugangsberechtigungen beinhalten. Gleichzeitig wissen wir Agierende in einer evangelischen Schule, dass die Leistungen eines Menschen nicht ein Wert an sich sind, sondern die Würde, die Achtung, die Akzeptanz des Menschen immer ein Geschenk bleibt, das unumkehrbar ist.

Das vorliegende Leistungsbewertungskonzept dokumentiert die zentralen Grundlagen der Leistungsbewertung in der Hans-Ehrenberg-Schule, die neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch unseren christlichen Grundwerten verpflichtet sind. Selbst- und Fremdbeurteilung von Leistungen sind dabei wichtige Aspekte des Lernprozesses. Ziel aller schulischen Leistungsbewertung ist eine größtmögliche Objektivität sowie Transparenz und Vergleichbarkeit gegenüber Schülern/innen und Eltern.

Gleichwohl wissen wir als Pädagog*innen, dass Beobachtungs- und Bewertungsfehler vorkommen. Hier gilt es für jeden Pädagogen, jede Pädagogin, selbstständig als auch im kollegialen Gespräch und Austausch sich wechselseitig auf Augenhöhe zu vergewissern, dass solche Fehler vermieden werden, um die Professionalität immer wieder zu gewährleisten.

Das Leistungsbewertungskonzept bietet Schüler*innen, deren Eltern sowie Lehrer*innen eine gemeinsame verlässliche Grundlage der Leistungsbewertung an der Hans-Ehrenberg-Schule.Das Konzept basiert auf den Beschlüssen der jeweils zuständigen schulischen Gremien.

Zunächst werden im allgemeinen Teil die rechtlichen Vorgaben und die gemeinsamen Vereinbarungen der Leistungsbewertung, die übergreifend für alle Fächer und Stufen gelten, dargestellt. Hier finden sich grundlegende Kriterien zur Bewertung der schriftlichen Lernerfolgsüberprüfungen und der „Sonstigen Mitarbeit“. Außerdem werden schulische Vereinbarungen erläutert, die Transparenz sicherstellen sollen, z.B. die Bekanntgabe von Leistungserwartungen und regelmäßige Leistungsrückmeldungen. In einem eigenen Kapitel ist auch das Beschwerdemanagement erfasst. Im Anhang finden sich wichtige Dokumente der gesetzlichen Grundlagen, eine Übersicht zu den Korrekturzeichen sowie Formulare.

Die fächerspezifischen Kriterien und Verfahren der Leistungsbewertung finden sich für jedes Fach in den schulinternen Fachcurricula.