Die zahlreichen und vielfältigen Aufgaben der Schulleitung sind im Schulgesetz NRW festgelegt.
Die Leitung einer Schule ist nicht mit Verwaltung und Organisation gleichzusetzen. Vielmehr gilt es täglich, den einzelnen Menschen - die Schülerin, den Lehrer, die Mutter oder den Vater - in den Blick zu nehmen und bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies versuchen wir im Alltag umzusetzen.