Nutzung des WestfalenTickets
Das WestfalenTicket ist zum 01.02.2023 eingeführt worden. Mit dem WestfalenTicket ist man als Schüler*in im gesamten WestfalenTarif mobil. Ziele über Bielefeld hinaus, etwa Münster oder Paderborn, sind somit abgedeckt.
Das WestfalenTicket ist personalisiert und damit nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis nutzbar. Es gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz Westfalen. Für die Mitnahme eines Fahrrades wird ein zusätzliches Ticket benötigt. Der NachtBus in Bielefeld darf mit dem Ticket kostenfrei genutzt werden.
Unter welchen Voraussetzungen besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkarten?
Sekundarstufe I: bei einem Schulweg über 3,5 Kilometer
Sekundarstufe II: bei einem Schulweg über 5,0 Kilometern
Schulweg ist der kürzeste zumutbare Fußweg zwischen dem Hauptwohnsitz (amtliche Meldeanschrift) der Schüler*in und der nächstgelegenen Schule gleicher Schulform.
Jeder Schulweg unterliegt einer individuellen Prüfung.
Welche Kosten entstehen?
Für Anspruchsberechtigte:
- je Kind über 18 Jahre 12,– Euro/Monat
- 1. Kind unter 18 Jahre 12 Euro/Monat
- 2. Kind unter 18 Jahre 6,– Euro/Monat
- ab 3. Kind unter 18 Jahre 0,– Euro/Monat
- Anspruchsberechtigte mit einem Bielefeld-Pass erhalten das WestfalenTicket kostenfrei, d.h. ohne Eigenanteil.
Nicht-anspruchsberechtigte Schüler*innen zahlen 36,00 €. Bitte folgenden Link verwenden, um den Antrag für Nicht-Anspruchsberechtigte herunterzuladen: Antragsformular WestfalenTicket
Bei Fragen steht Ihnen/Euch Frau Bloch gerne zur Verfügung.
Hinweis
Für das Schuljahr 2023/2024 muss das WestfalenTicket im Juni 2023 neu beantragt werden. Die Informationen dazu folgen rechtzeitig.