Herausforderung Inklusion
Mit der UN Konvention 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird das Recht auf Bildung für alle Menschen uneingeschränkt anerkannt. Es gilt Bedingungen zu schaffen, die die menschlichen Fähigkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl der Menschen voll zur Entfaltung bringen, d.h. alle Menschen zur wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diese UN Konvention unterzeichnet, seitdem ist es eine Aufgabe der Bildungspolitik auch in NRW, diesen Rechtsanspruch umzusetzen und die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz in NRW haben alle Schüler/innen das Recht auf eine wohnortnahe Beschulung in einer Regelschule. Die Eltern entscheiden, welche Schulform bzw. Schule für das eigene Kind gewählt wird.
Auch die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden künftig in der Regelschule beschult, das gilt uneingeschränkt für alle Schulformen und für alle Schulstandorte.
Zahlreiche Gesamtschulen, Realschulen und jetzt auch Gymnasien in der Stadt Bielefeld nehmen zum nächsten Schuljahr diese Schüler/innen auf. In der HES werden wir dies zum nächsten Schuljahr nicht tun, da u.a. noch nicht geregelt ist, unter welchen Bedingungen Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, beschult werden sollen. Hier gibt es noch zahlreiche offene Fragen.
Inklusion aus evangelischer Sicht
In der EKD Denkschrift ‚Maße des Menschlichen‘ 2003 heißt es u.a. „Das Bildungssystem muss sich heute besonders im Umgang mit Vielfalt bewähren.“ Nach unserem Verständnis als evangelische Schule ist Bildung immer eine ganzheitliche Bildung, Heterogenität verstehen wir als Chance und streben grundsätzlich die Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler an. Aus diesem Grundverständnis heraus ist die Entwicklung Schritt für Schritt in Richtung inklusiver Schule folgerichtig und konsequent. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat 2013 beschlossen, dass die Inklusion an den Schulen des Trägers „modellbildend umgesetzt“ werden soll.
Situation in der Sennestadt und in der HES
In der Astrid Lindgren Schule (eine der drei Grundschulen in der Sennestadt) gibt es jetzt seit vier Schuljahren gemeinsamen Unterricht, d.h. Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden in jeweils einer Klasse gemeinsam unterrichtet. Drei Lehrerteams aus der HES konnten sich in den letzten Wochen und Monaten davon überzeugen, wie gut das Miteinander in den Klassen der ALS funktioniert. Die Comenius Schule schließt mit Ende des laufenden Schuljahres. Die Theodor Heuss Realschule nimmt ab Schuljahr 14/15 auch Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf, die zieldifferent unterrichtet werden.
Da die Zahl der Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf von Jahr zu Jahr schwankt, werden wir als HES künftig vermutlich auch Anfragen von Eltern erhalten, deren Kinder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Grundsätzlich sind wir bereit, diese Schüler aufzunehmen, sofern die Beschulung unter unseren Möglichkeiten gegeben ist, z. B. haben wir kein barrierefreies Schulgebäude. Wohl wissend, dass damit zahlreiche offene Fragen verbunden sind und wir vor der Aufnahmeentscheidung intensiv klären müssen, ob wie die Beschulung des/der einzelnen Schülers/in leisten können.
Offene Fragen
Alle Schulen, die mit dem gemeinsamen Unterricht beginnen, betreten Neuland.
Schritt für Schritt
Wir verstehen Vielfalt als Chance und die Inklusion als einen Prozess, der sicherlich eines langen Atems bedarf. Auf unserer pädagogischen Tagung in Freckenhorst haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt, die Hospitationen in der Grundschule haben Mut gemacht, jetzt beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Lehrerkonferenz weiter intensiv mit dem Themenkomplex , um die nächsten Schritte festzulegen. In den schulischen Gremien wird jeweils über den Arbeitsstand berichtet.