Entschuldigungspraxis

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird.

Für diesen Fall gibt es eine Entschuldigungspraxis für die Sekundarstufe I sowie ein gesondertes Verfahren für die Sekundarstufe II (Oberstufe). Über beide Verfahren informieren die Anhänge (s.u.).

Hier finden sich auch die Regelungen, wie Sie bei Beurlaubungen Ihrer Kinder vorgehen müssen.